Amtsgericht Iserlohn, 2021-04-06, 44 C 133/20

44 C 133/20Tribunal de première instance6 avr. 2021

Texte intégral

Amtsgericht Iserlohn — 44 C 133/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-06

Aktenzeichen: 44 C 133/20

ECLI: ECLI:DE:AGIS:2021:0406.44C133.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Prämiensparvertrag Nr. X durch die Kündigung der Beklagten vom 24.04.2020 nicht zum 14.08.2020 beendet wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

Der Streitwert wird auf 3.360,00 € festgesetzt.

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