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5 Ds-263 Js 250/24-93/24•Amtsgericht Schmallenberg, 2025-02-19, 5 Ds-263 Js 250/24-93/24
5 Ds-263 Js 250/24-93/24Tribunal de première instance19 févr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-19
Aktenzeichen: 5 Ds-263 Js 250/24-93/24
ECLI: ECLI:DE:AGHSK3:2025:0219.5DS263JS250.24.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Angeklagte wird wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,00 EUR verurteilt.
Dem Angeklagten wird für die Dauer von 6 Monaten verboten, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein ist in amtliche Verwahrung zu nehmen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 240 Abs. 1, 44 StGB
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