Amtsgericht Hamm, 2014-03-26, 17 C 305/13

17 C 305/13Tribunal de première instance26 mars 2014

Regest

Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen.

Texte intégral

Amtsgericht Hamm — 17 C 305/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: 17 C 305/13

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2014:0326.17C305.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilabteilung

Normen: VVG § 28 Abs. 3

Leitsätze

Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 5.000,00 Euro.

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