17 C 409/06•Amtsgericht Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06
Amtsgericht Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06
17 C 409/06Tribunal de première instance10 avr. 2007
Regest
UPE-Aufschläge sind ebenso wie Verbringungskosten zum Lackierer auch bei fiktiver Abrechnung nach einem Sachverständigengutachten erstattungsfähig.Die Auslagenpauschale beträgt weiterhin 25,00 €.Ein Geschädigter kann Stundenverrechnungssätze gemäß den Preisen örtlicher markengebundener Fachwerkstätten verlangen.
Texte intégral
Amtsgericht Hamm — 17 C 409/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-10
Aktenzeichen: 17 C 409/06
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0410.17C409.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: BGB § 249, BGB § 251
Leitsätze
UPE-Aufschläge sind ebenso wie Verbringungskosten zum Lackierer auch bei fiktiver Abrechnung nach einem Sachverständigengutachten erstattungsfähig.Die Auslagenpauschale beträgt weiterhin 25,00 €.Ein Geschädigter kann Stundenverrechnungssätze gemäß den Preisen örtlicher markengebundener Fachwerkstätten verlangen.
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 229,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, höchstens 6,95 %, seit dem 29.06.05 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 229,40 €
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