Amtsgericht Hamm, 2003-02-11, 16 C 9/02

16 C 9/02Tribunal de première instance11 févr. 2003

Regest

Entspricht die Ermittlung des Restwertes eines Kraftfahrzeugs einer Plausibilitätsberechnung und hat der Sachverständige 3 Vergleichsangebote aus dem regionalen Raum eingeholt, ist er nicht verpflichtet, auf jeden Fall auch die Möglichkeit einer Online-Börse zu nutzen

Texte intégral

Amtsgericht Hamm — 16 C 9/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-11

Aktenzeichen: 16 C 9/02

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2003:0211.16C9.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB §249

Leitsätze

Entspricht die Ermittlung des Restwertes eines Kraftfahrzeugs einer Plausibilitätsberechnung und hat der Sachverständige 3 Vergleichsangebote aus dem regionalen Raum eingeholt, ist er nicht verpflichtet, auf jeden Fall auch die Möglichkeit einer Online-Börse zu nutzen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklag-te vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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