Amtsgericht Hamm, 2002-05-23, 28 C 52/02

28 C 52/02Tribunal de première instance23 mai 2002

Regest

Die Vereinbarung eines Wahlleistungszuschlags für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer ist unwirksam, wenn diese ohnehin aus medizinischen Gründen erforderlich ist und der allgemeinen Krankenhausleistung, hier bei Unterbringung im Schlaflabor, entspricht.

Texte intégral

Amtsgericht Hamm — 28 C 52/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-23

Aktenzeichen: 28 C 52/02

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2002:0523.28C52.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BPflV § 22; § 134 BGB

Leitsätze

Die Vereinbarung eines Wahlleistungszuschlags für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer ist unwirksam, wenn diese ohnehin aus medizinischen Gründen erforderlich ist und der allgemeinen Krankenhausleistung, hier bei Unterbringung im Schlaflabor, entspricht.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 225,-- EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.