Amtsgericht Waldbröl, 2014-03-05, 15 C 128/13

15 C 128/13Tribunal de première instance5 mars 2014

Regest

Die Berufung des Gasversorgers auf ein Aufrechnungsverbot nach § 31 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 3 GasGVV versößt gegen Treu und Glauben, wenn der Gasversorger die Gegenforderungen des Kunden auf Rückzahlung von Überzahlungen trotz Aufforderung des Kunden nicht ausgeglichen hat und anschließend mit der eigenen Klageerhebung solange zuwartet, bis die Gegenforderungen verjährt sind.

Texte intégral

Amtsgericht Waldbröl — 15 C 128/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 15 C 128/13

ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2014:0305.15C128.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Leitsätze

Die Berufung des Gasversorgers auf ein Aufrechnungsverbot nach § 31 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 3 GasGVV versößt gegen Treu und Glauben, wenn der Gasversorger die Gegenforderungen des Kunden auf Rückzahlung von Überzahlungen trotz Aufforderung des Kunden nicht ausgeglichen hat und anschließend mit der eigenen Klageerhebung solange zuwartet, bis die Gegenforderungen verjährt sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.