Amtsgericht Gummersbach, 2014-04-30, 10 C 62/13

10 C 62/13Tribunal de première instance30 avr. 2014

Texte intégral

Amtsgericht Gummersbach — 10 C 62/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: 10 C 62/13

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2014:0430.10C62.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 10

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 172,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91% und die Beklagten zu 9%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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