Amtsgericht Gummersbach, 2013-04-12, 11 C 495/12

11 C 495/12Tribunal de première instance12 avr. 2013

Regest

Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.

Texte intégral

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 495/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 11 C 495/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0412.11C495.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Normen: § 1004 BGB

Leitsätze

Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. d. vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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