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35 C 1/19•Amtsgericht Geldern, 2020-07-27, 35 C 1/19
35 C 1/19Tribunal de première instance27 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-27
Aktenzeichen: 35 C 1/19
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:0727.35C1.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 727,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den diesem aus dem Unfallgeschehen vom 24.06.2016 gegen 14:40 Uhr an der Kreuzung …………… in ………….. aufgrund der Inanspruchnahme der bei der …………….. bestehenden Vollkaskoversicherung entstandene Prämienverluste von 50 % auszugleichen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 41 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 59 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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