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27 C 258/19•Amtsgericht Euskirchen, 2020-10-27, 27 C 258/19
27 C 258/19Tribunal de première instance27 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 27 C 258/19
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:1027.27C258.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 27
Die Klage wird abgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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