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8 C 27/22•Amtsgericht Erkelenz, 2024-08-22, 8 C 27/22
8 C 27/22Tribunal de première instance22 août 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-22
Aktenzeichen: 8 C 27/22
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2024:0822.8C27.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 39,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 57 %, die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu 18 % und die Beklagten zu 2) 25 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) werden dieser zu 33 % und dem Kläger zu 67 % auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen diese zu 43 % und der Kläger zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger und die Beklagten dürfen jeweils die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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