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17 M 2273/23•Amtsgericht Erkelenz, 2024-07-04, 17 M 2273/23
17 M 2273/23Tribunal de première instance4 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 17 M 2273/23
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2024:0704.17M2273.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 20.N04.2023 - Aktenzeichen: 17 M 2273/23 - gemäß §§ 850f Abs. 1 Nr. 1, II, 850d ZPO wie folgt abgeändert:
Der Schuldnerin dürfen von dem errechneten Nettoeinkommen bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs für ihren eigenen notwendigen Unterhalt 1.150,00 EUR monatlich verbleiben Der sich hieraus ergebende, der Schuldnerin zu belassene Betrag, darf nicht höher sein als der unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten gemäß der Tabelle zu § 850c ZPO (in der jeweiligen Fassung) pfandfrei verbleibende Betrag.
Es werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Die Wirkung des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.
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