Amtsgericht Essen, 2024-03-26, 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)

66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)Tribunal de première instance26 mars 2024

Texte intégral

Amtsgericht Essen — 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-26

Aktenzeichen: 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:0326.66GS294.24.56JS31.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen des Beschuldigten wird angeordnet.

Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:

Betäubungsmittel sowie Gegenstände, die zu deren An-/Verkauf/Aufbewahrung bestimmt sind sowie Datenträger (insbesondere Mobiltelefone), auf denen möglicherweise Daten zu An- und Verkäufern von Btm gespeichert sein könnten sowie Bargeld, das aus Betäubungsmittelgeschäften stammen könnte.

Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.

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