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196 C 90/21•Amtsgericht Essen, 2022-07-07, 196 C 90/21
196 C 90/21Tribunal de première instance7 juil. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 196 C 90/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0707.196C90.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 196 C
Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12 der Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft D-Straße in Essen in der Wohnungseigentümerversammlung vom 25. Juni 2021 werden für nichtig erklärt. Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 13 der vorgenannten Versammlung wird für ungültig erklärt.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Hinblick auf die Anfechtung des Tagesordnungspunktes 2 der Eigentümerversammlung vom 28.06.2021 der vorbenannten Wohnungseigentümergemeinschaft erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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