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19 C 208/21•Amtsgericht Essen, 2022-04-07, 19 C 208/21
19 C 208/21Tribunal de première instance7 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 19 C 208/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0407.19C208.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 19 C
Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 17.05.2018 in Essen verstorbenen Erblassers A, geboren am ..**** in N jetzt K im C zu erteilen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nebst entsprechenden Verträgen und Belegen, welches folgende Punkte umfasst:
− alle beim Erbfall vorhandenen Sachen, Immobilien und Forderungen (Aktiva) − alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten (Erblasser- und Erbfallschulden)
− alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, einschließlich Pflicht- und Anstandsschenkungen und ehebezogener Zuwendungen
− alle ungeklärten Zuwendungen und Veräußerungen des Erblassers zu Lebzeiten, deren Umstände es nahelegen, es handele sich wenigstens zum Teil um eine Schenkung
− alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten an seine Abkömmlinge getätigt hat − den Güterstand, in dem der Erblasser verheiratet war.
Die Beklagten werden ferner verurteilt, Werte zu allen im Bestandsverzeichnis angegebenen Positionen anzugeben und über den Wert von im Nachlass befindlichen Immobilien- und Betriebsvermögen sowie allen beweglichen Gegenständen ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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