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22 C 302/21•Amtsgericht Essen, 2022-03-09, 22 C 302/21
22 C 302/21Tribunal de première instance9 mars 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-09
Aktenzeichen: 22 C 302/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0309.22C302.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1381,26 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 46 % die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 54 % der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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