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36 Ls 67/21•Amtsgericht Essen, 2021-11-03, 36 Ls 67/21
36 Ls 67/21Tribunal de première instance3 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-03
Aktenzeichen: 36 Ls 67/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2021:1103.36LS67.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36 Ls
Der Angeklagte BT ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 5 Fällen, davon in 4 Fällen in Tateinheit mit Betrug und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug schuldig.
Der Angeklagte NT ist des Betruges in 4 Fällen und des versuchten Betruges schuldig jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte BT zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.
Der Angeklagte NT zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.
Im Übrigen werden die Angeklagten freigesprochen.
Die Einziehung von Wertersatz wird in Höhe von 48.035,12 € - gesamtschuldnerisch für beide Angeklagte – angeordnet.
Das Fahrzeug Mercedes, ID-Nr. ****, wird eingezogen.
Dem Angeklagten BT wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm darf vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Kosten des Verfahrens samt der notwendigen Auslagen der Angeklagten tragen diese im Umfange ihrer Verurteilung, im Umfange des Teilfreispruchs die Landeskasse.
Angewendete Vorschriften
bzgl. BT:
§§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3,315 Abs. 3 Nr. 1a, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53, 69 Abs. 1, 69a, 73c StGB, 465, 467 StPO.
bzgl. NT:
§§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3,315 Abs. 3 Nr. 1a, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 27, 52, 53, 73c, 74 StGB, 465, 467 StPO.
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