Amtsgericht Essen, 2009-11-03, 12 C 229/09

12 C 229/09Tribunal de première instance3 nov. 2009

Regest

In geeigneten Fällen kann der übliche Mietwagenpreis auch als Mittelwert der Differenz von "Schwacke 2006" und Fraunhofer'" geschätzt werden.

Texte intégral

Amtsgericht Essen — 12 C 229/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 12 C 229/09

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:1103.12C229.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 12 C

Leitsätze

In geeigneten Fällen kann der übliche Mietwagenpreis auch als Mittelwert der Differenz von "Schwacke 2006" und Fraunhofer'" geschätzt werden.

Tenor

Unter Abweisen der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,

a)

an die Klägerin 137,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2009 zu zahlen und

b)

die Klägerin von Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 39,- Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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