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93 Ls 21/23•Amtsgericht Duisburg, 2024-07-26, 93 Ls 21/23
93 Ls 21/23Tribunal de première instance26 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-26
Aktenzeichen: 93 Ls 21/23
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0726.93LS21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Der Angeklagte wird wegen Betrugs, wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung und mit Titelmissbrauch, wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Titelmissbrauch, wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen sowie wegen Titelmissbrauchs in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Betrag in Höhe von 2.572,80 Euro unterliegt als Wertersatz der Einziehung.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 132a Abs. 1 Nr. 1, § 267 Abs. 1, §§ 52, 53, 73, 73c StGB
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