Amtsgericht Detmold, 2023-02-06, 31 F 196/20

31 F 196/20Tribunal de première instance6 févr. 2023

Texte intégral

Amtsgericht Detmold — 31 F 196/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-06

Aktenzeichen: 31 F 196/20

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2023:0206.31F196.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

I. Die am 02.10.2002 vor dem Standesbeamten des Standesamts in L. (Eheregister Nr. 82/2002) geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.II. Zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer N01) wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 5,1444 Entgeltpunkten auf dessen Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Versicherungsnummer N02), bezogen auf den 31.01.2021, übertragen.Zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei dem Versorgungsträger Y. AG (Vers.-Nr.: N03) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe eines Betrages von 7.747,25 €, bezogen auf den 31.01.2021, auf dessen Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Versicherungsnummer N02) begründet. Der Versorgungsträger der Antragstellerin wird verpflichtet, einen Kapitalbetrag in Höhe von 7.747,25 € an den benannten Versorgungsträger zu zahlen.Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Versicherungsnummer N02) wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 12,7765 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer N01), bezogen auf den 31.01.2021, übertragen.Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger J. AG (Vers.-Nr.: N04) wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 56.142,71 € nach Maßgabe der Versorgungsregelung Teilungsordnung, bezogen auf den 31.01.2021, übertragen.Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger Y. (Vers.-Nr.: N05) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe eines Betrages von 3.055,41 €, bezogen auf den 31.01.2021, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer N01) begründet. Der Versorgungsträger des Antragsgegners wird verpflichtet, einen Kapitalbetrag in Höhe von 3.055,41 € an den benannten Versorgungsträger zu zahlen.III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:

Scheidung: 12.993 €

Versorgungsausgleich: 6.495 €Zugewinnausgleich 100.000 €

10.000

insgesamt: 119.488 €

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