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32 F 141/20•Amtsgericht Detmold, 2021-04-24, 32 F 141/20
32 F 141/20Tribunal de première instance24 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-24
Aktenzeichen: 32 F 141/20
ECLI: ECLI:DE:AGDT:2021:0424.32F141.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Gegen den Antragsgegner wird ein Zwangsgeld von 200,00 EUR festgesetzt (§§ 220, 35 FamFG).
Er ist der Auflage aus dem Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Detmold vom 19.03.2021 nicht nachgekommen.
Ihm war Folgendes aufgegeben worden:
Unterlagen zum Versorgungsausgleich einzureichen
Es handelt sich um folgende Unterlagen:
Nachweise über den genauen Beginn der Studien des Antragsgegners,
erfolgreicher Abschluss vom 08.05.2000 und 25.04.2006,
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen (V1053) für die Zeiträume 1977 bis 08.05.2000
Und Beginn des Studiums bis 25.04.2006.
Die Zwangsmittel werden nicht vollstreckt, wenn die Auflage binnen zwei Wochen erfüllt wird.
Der Beschluss vom 24.04.2021 im Verfahren 32 F 141/20 ist inzwischen aufgehoben.
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