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729 OWi-256 Js 414/24-34/24•Amtsgericht Dortmund, 2024-04-11, 729 OWi-256 Js 414/24-34/24
729 OWi-256 Js 414/24-34/24Tribunal de première instance11 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-11
Aktenzeichen: 729 OWi-256 Js 414/24-34/24
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0411.729OWI256JS414.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 729
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer
Geldbuße von 200,00 €
verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
Angewendete Vorschriften: §§ 37 Abs. 1, 49 StVO, 24, 25 StVG.
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