Amtsgericht Dortmund, 2015-12-15, 425 C 7731/15

425 C 7731/15Tribunal de première instance15 déc. 2015

Regest

Bei einem Vertrag über einen Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Injektion von Präparaten in homöopathischen Dosen handelt es sich um einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art, der jederzeit gem. § 627 BGB gekündigt werden kann. Anschließend hat eine Abrechnung pro rata temporis zu erfolgen

Texte intégral

Amtsgericht Dortmund — 425 C 7731/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: 425 C 7731/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1215.425C7731.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Leitsätze

Bei einem Vertrag über einen Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Injektion von Präparaten in homöopathischen Dosen handelt es sich um einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art, der jederzeit gem. § 627 BGB gekündigt werden kann. Anschließend hat eine Abrechnung pro rata temporis zu erfolgen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 360,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 84 % und die Beklagte zu 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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