Amtsgericht Dortmund, 2007-02-02, 435 C 11189/06

435 C 11189/06Tribunal de première instance2 févr. 2007

Regest

Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall: Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.

Texte intégral

Amtsgericht Dortmund — 435 C 11189/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-02

Aktenzeichen: 435 C 11189/06

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2007:0202.435C11189.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall:

Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 298,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils an-dere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.