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37 C 285/23•Amtsgericht Düsseldorf, 2024-05-06, 37 C 285/23
37 C 285/23Tribunal de première instance6 mai 2024
Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen.
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 37 C 285/23
ECLI: ECLI:DE:AGD:2024:0506.37C285.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 37
Normen: BGB § 556, § 305 c
Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen.
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 22.04.2024
durch den Richter am Amtsgericht Q.
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.623,76 EUR (in Worten: eintausendsechshundertdreiundzwanzig Euro und sechsundsiebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.12.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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