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412 Ds 10 Js 284/19 - 244/20•Amtsgericht Düsseldorf, 2023-07-25, 412 Ds 10 Js 284/19 - 244/20
412 Ds 10 Js 284/19 - 244/20Tribunal de première instance25 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-25
Aktenzeichen: 412 Ds 10 Js 284/19 - 244/20
ECLI: ECLI:DE:AGD:2023:0725.412DS10JS284.19.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 412
In der Strafsache
wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der Hauptverhandlung vom 25.07.2023,
an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht L.
als Richter
Staatsanwältin C.
als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Rechtsanwalt I. aus Z.
als Verteidiger der Angeklagten M.
Justizbeschäftigte W.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Die Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung in 29 Fällen in Tateinheit mit Betrug in 28 Fällen sowie in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz in 16 Fällen schuldig.
Sie wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ein Geldbetrag i.H.v. 6300,00 € wird als Wertersatz von Taterträgen eingezogen (§ 73c StGB).
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte.
Angewandte Vorschriften: §§ 5 HeilprG, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 22,23 Abs. 1, 52, 73c, 74 StGB
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