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51 C 413/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2022-05-12, 51 C 413/21
51 C 413/21Tribunal de première instance12 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 51 C 413/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0512.51C413.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 51
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 12.05.2022
durch den Richter am Amtsgericht C.
für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 17.03.2022 bleibt mit folgender Maßgabe aufrechterhalten:
Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger jeweils 527,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der Säumnis der Beklagten, tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 36% und die Beklagte zu 64%. Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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