Amtsgericht Düsseldorf, 2022-05-12, 51 C 413/21

51 C 413/21Tribunal de première instance12 mai 2022

Texte intégral

Amtsgericht Düsseldorf — 51 C 413/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-12

Aktenzeichen: 51 C 413/21

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:0512.51C413.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 51

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.05.2022

durch den Richter am Amtsgericht C.

für Recht erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 17.03.2022 bleibt mit folgender Maßgabe aufrechterhalten:

  1. Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger jeweils 527,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2021 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der Säumnis der Beklagten, tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 36% und die Beklagte zu 64%. Die Kosten ihrer Säumnis trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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