Amtsgericht Düsseldorf, 2021-07-14, 47 C 99/20

47 C 99/20Tribunal de première instance14 juil. 2021

Texte intégral

Amtsgericht Düsseldorf — 47 C 99/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-14

Aktenzeichen: 47 C 99/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0714.47C99.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 47

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 23.06.2021 durch die Richterin S.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2019 zu bezahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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