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250 F 59/21•Amtsgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 250 F 59/21
250 F 59/21Tribunal de première instance28 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 250 F 59/21
ECLI: ECLI:DE:AGD:2021:0428.250F59.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 250
In der einstweiligen Anordnungssache
betreffend die minderjährigen Kinder M, geboren am ##.##.#### und O, geboren am ##.##.####,
Verfahrensbeistand:
Frau Rechtsanwältin F, - für die Kinder M und O
an der weiter beteiligt sind:
Antragstellerin und Kindesmutter,
Verfahrensbevollmächtigte: Herr Rechtsanwalt O2,
Antragsgegner und Kindesvater,
(sonstige) Beteiligte,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2021
durch die Richterin am Amtsgericht Dr. L2
beschlossen:
Das Sorgerecht für die beiden Kinder M und O (##.##.####) wird der Antragstellerin für die folgende Angelegenheit übertragen: außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Frau T, wegen der unerlaubten Veröffentlichung und gewerblichen Verbreitung von Bildern der Kinder M und O im Internet und in den Sozialen Netzwerken.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
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