Amtsgericht Düsseldorf, 2020-09-23, 234 C 29/20

234 C 29/20Tribunal de première instance23 sept. 2020

Texte intégral

Amtsgericht Düsseldorf — 234 C 29/20 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-23

Aktenzeichen: 234 C 29/20

ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0923.234C29.20.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abteilung 234

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2020

durch die Richterin am Amtsgericht Dr. C

für Recht erkannt:

Die Klage gegen die Beklagte zu 1) wird abgewiesen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, über die Höhe nicht verbrauchter Steuern und Gebühren aufgrund des Nichtantritts des Klägers zum Flug ## ### am 31.10.2019 Auskunft zu erteilen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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