Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 290a C 14/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-29
Aktenzeichen: 290a C 14/17
ECLI: ECLI:DE:AGD:2017:0529.290A.C14.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 290a
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 24.04.2017
durch die Richterin am Amtsgericht G
für Recht erkannt:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 22.12.2016 zu TOP 3b wird insofern für ungültig erklärt, soweit er die Umlage der Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten der Gemeinschaft als Verteilungsmaßstab zugrunde legt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beigeladene.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beigeladene kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Mots-clés
condominium ownershipowners' meeting resolutioncost allocationresidential unitsprovisional enforcement