Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 52 C 10941/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: 52 C 10941/10
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:0322.52C10941.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Abteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 01.03.2011
durch den Richter am Amtsgericht I
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 255,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.7.2010 zu zahlen, sowie den Kläger von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten für die außergerichtliche Vertretung in Höhe 179,75 € freizustellen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert: - 3.400 € bis zum 21.9.2010
- 2.014,03 € ab dem 22.9.2010
Mots-clés
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