Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 39 C 157/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-20
Aktenzeichen: 39 C 157/02
ECLI: ECLI:DE:AGD:2003:1120.39C157.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23.10.2003
durch die Richterin X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 767,06 €
nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-
satz seit 7. Dezember 2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin und den Beklagten als Ge-
samtschuldnern zu jeweils 50 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können jeweils die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder
Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-
tet.
Mots-clés
civil claimjoint and several liabilityinterestcost allocationprovisional enforceability