Texte intégral
Amtsgericht Düsseldorf — 234 C 8409/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-06
Aktenzeichen: 234 C 8409/03
ECLI: ECLI:DE:AGD:2003:0606.234C8409.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die vom Amtsgericht Düsseldorf am 16. Januar 2003 erteilte vollstreckba-
re Ausfertigung zum Gütestellenvergleich vom 09. April 2002 vor dem
Schiedsamt X , Bezirk X. Protokoll-Nr. X und die Vollstreckung
aus ihr sind unzulässig, soweit der Schuldner verpflichtet wird, die in der
Antragsschrift vom 14. März 2003 genannten Nachbarn schriftlich in ge-
eigneter Weise vom Ergebnis des Schiedsverfahrens zu unterrichten.
Im Übrigen wird die Erinnerung vom 26. März 2003 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. die Ent-
scheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Mots-clés
enforcementsettlementreminderenforceable instrument