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11 C 333/21•Amtsgericht Bottrop, 2021-10-27, 11 C 333/21
11 C 333/21Tribunal de première instance27 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-27
Aktenzeichen: 11 C 333/21
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2021:1027.11C333.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilabteilung 11
Normen: BGB § 314
wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird untersagt, dem Antragsteller die Energielieferung an seine Wohnung, , einzustellen.
Ihr wird aufgegeben, sollte die Lieferung bereits eingestellt sein, unverzüglich die Versorgung der Verbrauchstelle des Antragstellers wieder aufzunehmen.
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
oder
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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