Amtsgericht Borken, 2020-02-06, 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19

24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19Tribunal de première instance6 févr. 2020

Regest

Die Anwendung der §§ 73, 73 c StGB n.F. ist im Jugendstrafverfahren dahingehend einzuschränken, dass lediglich der Betrag abgeschöpft werden darf, der im Vermögen des Jugendlichen noch vorhanden ist bzw. sein Vermögen vermehrt hat.

Texte intégral

Amtsgericht Borken — 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 24a Ls 220 Js 159/19 - 59/19

ECLI: ECLI:DE:AGBOR1:2020:0206.24A.LS220JS159.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: BtMG §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2, 33; StGB §§ 74, 73, 73 c

Leitsätze

Die Anwendung der §§ 73, 73 c StGB n.F. ist im Jugendstrafverfahren dahingehend einzuschränken, dass lediglich der Betrag abgeschöpft werden darf, der im Vermögen des Jugendlichen noch vorhanden ist bzw. sein Vermögen vermehrt hat.

Tenor

Der Angeklagte ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 12 Fällen jeweils in Tatmehrheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln in 4 Fällen schuldig.

Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Ihm wird aufgegeben,

  • 1. 900,- Euro Geldbuße in monatlichen Raten von 100,- Euro an das Jugendwerk Ke. V. zu zahlen und jede Zahlung dem Gericht pünktlich nachzuweisen, und
  • 2. nach Weisung des zuständigen Jugendamts für ein halbes Jahr regelmäßigen Kontakt zu halten zu einer anerkannten Drogenberatungsstelle.

Gegen ihn werden zwei Freizeitarreste festgesetzt.

Das am 31.07.2019 sichergestellte Marihuana nebst Zubehör (Dosen, Schachteln, Grinder, Waagen, Vacuum Sealer, Lofric Tool) und das Wurfmesser werden eingezogen.

In Höhe von 470,- Euro wird die Einziehung von Wertersatz angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist; soweit er freigesprochen wird, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Angewandte Strafvorschriften:§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, 53, 74, 73, 73c StGB, 1, 3, 105, 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 16 Abs. 2 JGG

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