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118 C 118/22•Amtsgericht Bonn, 2022-11-02, 118 C 118/22
118 C 118/22Tribunal de première instance2 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 118 C 118/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1102.118C118.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 118
In dem Rechtsstreit
pp
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Bonn vom 02.11.2022 von den Beklagten gesamtschuldnerisch
414,00 EUR - vierhundertvierzehn Euro -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10.11.2022 an die Klägerin zu erstatten.
Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Im obigen Betrag sind 174,00 EUR an Gerichtskosten enthalten.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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