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103 C 120/21•Amtsgericht Bonn, 2021-12-15, 103 C 120/21
103 C 120/21Tribunal de première instance15 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 103 C 120/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:1215.103C120.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 103 C
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.12.2021
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.372,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 302,02 € seit dem 24.09.2020, aus 208,49 € seit dem 13.10.2020, aus 417,00 € seit dem 15.10.2020 und aus 445,00 € seit dem 28.10.2020 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 324,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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