projets
102 C 79/24•Amtsgericht Kerpen, 2025-02-18, 102 C 79/24
102 C 79/24Tribunal de première instance18 févr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-18
Aktenzeichen: 102 C 79/24
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2025:0218.102C79.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilsachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 879,65 EUR (in Worten: achthundertneunundsiebzig Euro und fünfundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die U. GmbH & Co. KG 59,50 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 % und die Klägerin zu 15 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die andere Partei nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.