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413 C 266/24•Amtsgericht Bielefeld, 2025-07-19, 413 C 266/24
413 C 266/24Tribunal de première instance19 juil. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-19
Aktenzeichen: 413 C 266/24
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2025:0719.413C266.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 413 C
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Mieterhöhung für die Wohnung im Haus X-Straße, C., Erdgeschoss, Wohnung Nr. 0, von bisher monatlich 345,00 EUR über ankerkannte 369,60 EUR um weitere 5,40 EUR auf 375,00 EUR zuzüglich der monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten EUR ab dem 01.10.2024 zuzustimmen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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