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404 C 56/20•Amtsgericht Bielefeld, 2020-10-20, 404 C 56/20
404 C 56/20Tribunal de première instance20 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 404 C 56/20
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:1020.404C56.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 404 C
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 921,90 € nebst Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58% und die Beklagte zu 42%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilig vollstreckenden Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweilig andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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