Texte intégral
Amtsgericht Bielefeld — 409 C 30/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-17
Aktenzeichen: 409 C 30/18
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2019:0517.409C30.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 409 C
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 € zu zahlen,
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soweit die Alleinerbin des am 04.07.2016 verstorbenen Erblassers M. T., zuletzt wohnhaft in Bielefeld, nämlich Frau N. T., gegenüber der Klägerin zu einer Befriedigung eines etwaigen Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist und
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soweit keine weiteren Beschenkten iSd. § 2329 Abs. 3 BGB vorrangig oder anteilig gleichrangig verpflichtet sind.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung iHv. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit iHv. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf bis zu 2.750 € festgesetzt.
Mots-clés
supplementary compulsory sharedonee liabilitysubsidiary liabilityinheritance