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462E OWi 550/23•Amtsgericht Aachen, 2024-04-05, 462E OWi 550/23
462E OWi 550/23Tribunal de première instance5 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-05
Aktenzeichen: 462E OWi 550/23
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2024:0405.462E.OWI550.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Missachtens des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte, zu einer Geldbuße von 200 € verurteilt.
Der Betroffenen wird für die Dauer von 1 Monat verboten Kraftfahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Es wird angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft.
Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen.
(§§ 37 Abs. 2, 49 StVO; 24, 25, 25 Abs. 2a StVG; 4 Abs. 1 BKatV; 132.3 BKat)
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