Texte intégral
Amtsgericht Aachen — 118 C 13/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 118 C 13/13
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2014:0108.118C13.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, folgende Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der beiden Wohneinheiten Nr. 25.1 und Nr. 25.2 im obersten Staffelgeschoss des Gebäudes Wohnungseigentümergemeinschaft C-Straße 18 – 20 in B-Stadt durch die Beklagten stehen, soweit sie das von den Beklagten neu errichtete oder umgebaute Gemeinschafteigentum betreffen, an die Klägerin zu Händen der Hausverwaltung in Kopie herauszugeben:
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Die Ausführungsplanung inklusive der technischen Zeichnungen hierzu,
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das Schallschutzgutachten,
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alle Unterlagen zum Nachweis des Wärmeschutzes laut Energieeinsparverordnung,
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sämtliche statischen Unterlagen samt der dazu gehörigen Berechnungen und zeichnerischen Darstellungen,
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die Baugenehmigung,
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die Revisionspläne zu den haustechnischen Anlagen,
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die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters über die Eignung der Schornsteine für die angeschlossenen Feuerstätten.
II.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und die Beklagten zu 1/6.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird jeweils nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
Mots-clés
condominium ownershipconstruction documentscommon propertydocument productionlitigation costs