Texte intégral
Amtsgericht Aachen — 109 C 128/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: 109 C 128/09
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2011:0810.109C128.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter der Abt. 109
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Aachen
im schriftlichen Verfahren in welchem Schriftsätze
eingereicht werden konnten bis 26.07.2011
durch den Richter am Amtsgericht
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 56,18 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.08.2009 zu bezahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.08.2009 zu bezahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 36 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 157,03 €.
Mots-clés
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