Texte intégral
Amtsgericht Aachen — 80 C 589/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 80 C 589/04
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2005:0317.80C589.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 80
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.08.2004 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 26,39 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
Mots-clés
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