LG Hannover, 2023-04-04, 14 O 189/20

14 O 189/20Tribunal cantonal4 avr. 2023

Texte intégral

LG Hannover — 2023-04-04 — 14 O 189/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-04

Aktenzeichen: 14 O 189/20

ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2023:0404.14O189.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2023, 54507

verkuendung

In dem Rechtsstreit XXX - Kläger und Widerbeklagter - Prozessbevollmächtigte: XXX gegen XXX - Beklagte und Widerklägerin - Prozessbevollmächtigte: XXX hat das Landgericht Hannover - 14. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht XXX als Einzelrichter am 04.04.2023 beschlossen:

Tenor

Tenor: Das am 21.12.2022 verkündete Schlussurteil wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

  1. 1.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die bisherige Ziffer 1 des Tenors wird Ziff. 2., Ziff. 2. wird Ziff. 3. usw., Ziff. 6. wird Ziff. 7..

Gründe

GründeDie Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Die Ergänzung war geboten, da sich zwar die Entscheidungsgründe des Schlussurteils zu dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verhalten (S. 8 des Urteils, dort Ziff. 4.), der entsprechende Ausspruch im Tenor indes versehentlich nicht erfolgt ist.

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