OLG Celle, 2022-03-01, 13 U 48/20 (Kart)

13 U 48/20 (Kart)Tribunal supérieur1 mars 2022

Texte intégral

OLG Celle — 2022-03-01 — 13 U 48/20 (Kart) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-01

Aktenzeichen: 13 U 48/20 (Kart)

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2022, 68499

verkuendung

In der Kartellsache pp. ergeht, nachdem die Klägerin die Klage gegen die Beklagte zu 2 insgesamt und die Klage gegen die Beklagte zu 1 teilweise zurückgenommen und den Rechtsstreit im Übrigen für erledigt erklärt hat, gemäß der außergerichtlichen Einigung der Parteien (Schriftsatz der Klägerin vom 18. Januar 2022) folgende Kostenentscheidung:

Tenor

Tenor: Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1 1/6 und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 3/4 und die Beklagte zu 1 1/4 zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 15.200.000 € festgesetzt.

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