projets
13 U 48/20 (Kart)•OLG Celle, 2022-03-01, 13 U 48/20 (Kart)
13 U 48/20 (Kart)Tribunal supérieur1 mars 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 13 U 48/20 (Kart)
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 68499
In der Kartellsache pp. ergeht, nachdem die Klägerin die Klage gegen die Beklagte zu 2 insgesamt und die Klage gegen die Beklagte zu 1 teilweise zurückgenommen und den Rechtsstreit im Übrigen für erledigt erklärt hat, gemäß der außergerichtlichen Einigung der Parteien (Schriftsatz der Klägerin vom 18. Januar 2022) folgende Kostenentscheidung:
Tenor: Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1 1/6 und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 3/4 und die Beklagte zu 1 1/4 zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 15.200.000 € festgesetzt.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.