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13 U 58/14•OLG Celle, 2014-10-07, 13 U 58/14
Entscheidungsdatum: 2014-10-07
Aktenzeichen: 13 U 58/14
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Referenz: WKRS 2014, 42738
In dem Rechtsstreit pp. hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 7. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... für Recht erkannt:
Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Februar 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 5.001 € festgesetzt.
Hinweis:Verkündet am 7. Oktober 2014
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